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Auf dieser Seite möchten wir Sie mit den wichtigsten Informationen zu Absagen und Stornierungen aufgrund des Corona Virus Informieren.

Derzeit gibt es viele Fragen, auf welche Wir hier eingehen möchten.

Frage: Kann ich jetzt noch Bedenkenlos eine Veranstaltung oder Module für eine Veranstaltung mieten?

Antwort: Ja, das können Sie. Wir bieten unseren Gewerbekunden die Möglichkeit im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung aufgrund des Corona Virus die gebuchten Objekte und Module Gratis zu stornieren oder im Falle einer Verschiebung des Events Gratis auf den neuen Termin umzubuchen.*

 

Frage: Wie sieht es bei fest gekauften Produkten aus, wie z.B. Lebensmitteln oder Eventmodule aus Kaufgeschäften?

Antwort: Alle aus Kaufgeschäften hervorgehenden Produkte werden Vertragsgerecht geliefert, bzw. fallen für diese Produkte die vollen Stornierungsgebühren an. Diese Artikel werden zu 90% von Uns nicht auf Lager gehalten und für jeden Kunden individuell angefertigt, hergestellt oder zubereitet, daher ist für diese Artikel leider eine Gratis Stornierung nicht möglich.

 

Frage: Unser Auftrag ist schon älter, gelten für diesen die aktuallisierten Stornobedingungen aufgrund des Corona Virus auch?

Antwort: Ja, wir versuchen unsere Kunden im höchsten Maße zufrieden zu stellen und Sie auch in dieser für Uns alle schwierigen Situation nicht im Stich zulassen. Deshalb haben wir Uns entschieden, diese Regeln auch für Alt- Verträge gelten zu lassen.**

 

Frage: Gelten die neuen Stornierungsregeln auch für Stornierungen und Absagen aus anderen Gründen, z.B.: Schlechtem Wetter, schlechter erwarteter Besucherzahl, ungenügender Vorverkauf, etc.?

Antwort: Nein. Für Absagen aus diesen Gründen gilt weiterhin die normale Stornogebührenverordnung laut AGB.

 

Frage: Gelten diese Sonderregelungen auch für Privatkunden?

Antwort: Nein, da es derzeit kein Verbot für die Durchführung privater Veranstaltungen gibt und sich diese meist in einem kleineren Rahmen befinden gilt für Privatkunden weiterhin die übliche Stornoklausel laut AGB.

 

Frage: Wie lange ist diese Sonderklausel gültig?

Antwort: Diese Klausel gilt vorerst für alle Veranstaltungen bis zum 30.04.2020. Wir richten uns nach den Vorgaben und Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und werden diese Klausel demnach nach Bedarf anpassen, sollten entsprechende Vorgaben und Verbote aufrechterhalten werden, die eine Durchführung von Veranstaltungen nicht zulässt.

 

*Dies gilt für Veranstaltungen, deren Absage aufgrund des Corona Virus erfolgt ist und sich hier an die Richtlinien und Regeln des Gesundheitsministeriums des jeweiligen Bundesland gehalten wird. Veranstaltungen für die es KEINEN Folge- und / oder Ersatztermin gibt werden dabei Kostenfrei storniert, Veranstaltung die einen Folge- und / oder Ersatztermin haben werden Kostenfrei auf den neuen Termin umgebucht.

Bitte beachten Sie, das die Kostenfreie Stornierung nur auf Mietartikel und Dienstleistungen möglich ist. Kaufartikel wie Lebensmittel, Module, Sonderanfertigungen, etc. bleiben von dieser Klausel unberührt, für diese gilt weiterhin die übliche Stornogebührenverordnung laut AGB.

 

**Gilt für alle Stornierungen die ab dem 13.03.2020 09:00Uhr vorgenommen werden. Für Stornierungen die Vor diesem Zeitraum eingegangen sind kann diese Regel leider nicht Rückwirkend in Anspruch genommen werden.

 

Referenzen

ZDF Fernsehgarten